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Mitwirkung/Gremien

Mitwirkungsgremium Schulkonferenz an der SekAE


  • Ansprechperson:

    Kommissarische Schulleitung:

  • Zusammensetzung:

    Mitglieder der Schulkonferenz:

    • Kommissarische Schulleitung:
    • Gewählte Vertreter der Lehrkräfte
    • Gewählte Vertreter der Eltern
    • Gewählte Vertreter der Schüler/innen
  • Beratende Stimme :

    Die Kommissarische Schulleitung  ist der Vorsitzende der Schulkonferenz.

  • Vorsitz:

    Der Vorsitzende hat die Verhandlungsführung, kann Anträge stellen und Sachbeiträge leisten, aber er ist nicht stimmberechtigt – mit einer Ausnahme: Seine Stimme entscheidet bei Stimmengleichheit, aber nicht bei der Wahl der neuen Schulleiterin oder des neuen Schulleiters nach § 61 Abs. 3 in Verbindung mit § 66 Abs. 6 Satz 3 (SchulG).

  • Ständige Vertreterin :

    Die stellvertretende Schulleitung nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schulkonferenz teil.

  • Verbindungslehrkräfte :

    Verbindungslehrkräfte (SV-Lehrkräfte) können ebenfalls mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schulkonferenz teilnehmen, ebenso Vertreter des Schulträgers.

  • Schulträger :

    Der Schulträger ist zu allen Sitzungen der Schulkonferenz einzuladen.

    Er hat das Recht, Anträge zu stellen.

  • Stimmberechtigung :

    Stimmberechtigt sind zu gleichen Teilen (Drittelparität) und mit gleichem Stimmrecht ausgestattet:

    • Schüler/innen
    • Eltern
    • Lehrkräfte
  • Aufgaben:

    Jedes Gremiummitglied darf Anträge stellen.

    Die Schulkonferenz

    • berät und entscheidet in grundsätzlichen Schulangelegenheiten.
    • empfiehlt Grundsätze zur Ausgestaltung der Unterrichtsinhalte und zur Anwendung der Methoden, zur Unterrichtsverteilung und zur Einrichtung von Kursen, zur einheitlichen Anwendung von Vorschriften über die Leistungsbewertung, Beurteilung, Prüfung und Versetzung und Fragen der Erziehung.
  • Entscheidungen :

    Die Schulkonferenz entscheidet über

    • Festlegung von Grundsätzen zur zeitlichen Koordinierung von Hausaufgaben und Leistungsüberprüfungen
    • Beschlussfassung bei Mitwirkungen beim Schulträger (z.B. schulische Baumaßnahmen, Zusammenarbeit von Schule und anderen Bildungseinrichtungen)
    • Vorschläge und Anregungen an den Schulträger
    • Einrichtungen zusätzlicher Lehrveranstaltungen und Arbeitsgemeinschaften
    • Planung von Veranstaltungen der Schule außerhalb des planmäßigen Unterrichts
    • Gestaltung der Beratung in der Schule
    • Verwendung der der Schule zur Verfügung gestellten Mittel im Rahmen des im Haushalt festgelegten Verwendungszweck
    • Zusammenarbeit mit örtlichen Verbänden
    • Organisation der Religionsgemeinschaften
  • Ansprechperson:

    Kommissarische Schulleitung: Marcus Schiffer

  • Zusammensetzung:

    Mitglieder der Schulkonferenz:

    • Kommissarische Schulleitung: Marcus Schiffer
    • Gewählte Vertreter der Lehrkräfte
    • Gewählte Vertreter der Eltern
    • Gewählte Vertreter der Schüler/innen
  • Beratende Stimme :

    Die Kommissarische Schulleitung Marcus Schiffer ist der Vorsitzende der Schulkonferenz.

  • Vorsitz:

    Der Vorsitzende hat die Verhandlungsführung, kann Anträge stellen und Sachbeiträge leisten, aber er ist nicht stimmberechtigt – mit einer Ausnahme: Seine Stimme entscheidet bei Stimmengleichheit, aber nicht bei der Wahl der neuen Schulleiterin oder des neuen Schulleiters nach § 61 Abs. 3 in Verbindung mit § 66 Abs. 6 Satz 3 (SchulG).

  • Ständige Vertreterin :

    Die stellvertretende Schulleiterin nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schulkonferenz teil.

  • Verbindungslehrkräfte :

    Verbindungslehrkräfte (SV-Lehrkräfte) können ebenfalls mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schulkonferenz teilnehmen, ebenso Vertreter des Schulträgers.

  • Schulträger :

    Der Schulträger ist zu allen Sitzungen der Schulkonferenz einzuladen.

    Er hat das Recht, Anträge zu stellen.

  • Stimmberechtigung :

    Stimmberechtigt sind zu gleichen Teilen (Drittelparität) und mit gleichem Stimmrecht ausgestattet:

    • Schüler/innen
    • Eltern
    • Lehrkräfte
  • Aufgaben:

    Jedes Gremiummitglied darf Anträge stellen.

    Die Schulkonferenz

    • berät und entscheidet in grundsätzlichen Schulangelegenheiten.
    • empfiehlt Grundsätze zur Ausgestaltung der Unterrichtsinhalte und zur Anwendung der Methoden, zur Unterrichtsverteilung und zur Einrichtung von Kursen, zur einheitlichen Anwendung von Vorschriften über die Leistungsbewertung, Beurteilung, Prüfung und Versetzung und Fragen der Erziehung.
  • Entscheidungen :

    Die Schulkonferenz entscheidet über

    • Festlegung von Grundsätzen zur zeitlichen Koordinierung von Hausaufgaben und Leistungsüberprüfungen
    • Beschlussfassung bei Mitwirkungen beim Schulträger (z.B. schulische Baumaßnahmen, Zusammenarbeit von Schule und anderen Bildungseinrichtungen)
    • Vorschläge und Anregungen an den Schulträger
    • Einrichtungen zusätzlicher Lehrveranstaltungen und Arbeitsgemeinschaften
    • Planung von Veranstaltungen der Schule außerhalb des planmäßigen Unterrichts
    • Gestaltung der Beratung in der Schule
    • Verwendung der der Schule zur Verfügung gestellten Mittel im Rahmen des im Haushalt festgelegten Verwendungszweck
    • Zusammenarbeit mit örtlichen Verbänden
    • Organisation der Religionsgemeinschaften

Schulsprecher_innen 2023/2024


  • Wir vertreten die Interessen der Schülerinnen und Schüler! 

     Unsere Aktionen: 

    • Organisation der Nikolausaktion mit dem SV-Team 
    • Organisation der Valentinstagsaktion  
    • Wiederinbetriebnahme des Kiosks: Verkauf von Getränken, Wassereis, … 
    • Abschlussrede vorbereiten 

    Dafür stehen wir: 

    Felix: „Motiviert durch andere Schülerinnen und Schüler, die mir gesagt haben: „Du machst das!“, habe ich mich zur Wahl gestellt und freue mich auf meine Aufgaben.“ 

    Maria: „Dieses Jahr wurde ich als Klassensprecherin gewählt und das hat mich sehr stolz gemacht. Dadurch, dass ich die Schülersprecherinnen des letzten Schuljahres kannte, möchte ich den Schülerinnen und Schülern zeigen, dass ich das gut machen werde.“ 

    Paula: „Als Schülersprecherin möchte ich anderen Schülern gerne helfen und stets ein offenes Ohr für sie haben. “Ich möchte die Schülerinnen und Schüler gerne unterstützen und ihre Interessen erfahren.“ 

     

Die Schülervertretung an der Sekundarschule Anröchte/Erwitte


Aufgaben der SV?

Die Schülervertretung kümmert sich um Anliegen, Vorschläge sowie Probleme der Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Anröchte/Erwitte. Sie versucht, in Zusammenarbeit mit den Verbindungslehrern, möglichst schnell Lösungen und Kompromisse zu finden. Dadurch kann unser gemeinsames Schulleben verbessert werden. Die SV setzt sich aus Schülerinnen und Schülern aller Jahrgangsstufen zusammen, sodass es immer einen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin für alle Anliegen gibt.

Wer wird gewählt?

Die Klassensprecher/innen aller Klassen bilden den Schülerrat. Gemeinsam mit ihren Stellvertreter/innen wählen sie die Schülersprecherin oder den Schülersprecher. Außerdem werden drei Stellvertreter/innen gewählt.

Der/die Schülersprecher/in und seine Stellvertreter/innen nehmen an der Schulkonferenz teil. Diese besteht zu gleichen Teilen aus Lehrern, Eltern und Schülern. Sie ist das höchste Gremium der Schule. Dort werden alle wichtigen Entscheidungen getroffen. Die Schülersprecher/innen bilden die Stimme der Schülerschaft.

Falls ein/e Schüler/in Probleme hat, kann es irgendwann zu einer Klassenkonferenz kommen. Dort kann er sich eine/n Schüler/in als Unterstützung wünschen. Diese/r Schüler/in ist unser/e Schülersprecher/in oder einer ihrer/seiner Stellvertreter.

Außerdem werden Vertreter/innen für jede Fachkonferenz gewählt. Zweimal im Jahr finden die Konferenzen statt, zu der auch Eltern- und Schülervertreter eingeladen werden. Hier brauchen wir für jedes Fach eine/n Schüler/in, die/der an der Konferenz mit beratender Stimme teilnimmt.

Zu all diesen Veranstaltung werdet ihr schriftlich eingeladen und euer Erscheinen ist Pflicht.

Der/die Verbindungslehrer/in unterstützt die SV bei der Planung und Durchführung ihrer Aufgaben. Er/sie kann bei den Versammlungen mit beratender Stimme teilnehmen.

SV 23/24